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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16 (https://dejure.org/2016,48226)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.12.2016 - 6 B 907/16 (https://dejure.org/2016,48226)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 6 B 907/16 (https://dejure.org/2016,48226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich nach Bestenauslesegrundsätzen; Wertigkeit des bekleideten Dienstpostens als leistungsbezogenenes Merkmal

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich nach Bestenauslesegrundsätzen; Wertigkeit des bekleideten Dienstpostens als leistungsbezogenenes Merkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 1010/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 899/16

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16
    Da die Protokollstelle, wie der Antragsgegner in den die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11" betreffenden Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 bzw. in dem die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14" betreffenden Verfahren 6 B 899/16 erläutert hat, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der genannten Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Zwar ist er in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 und 6 B 899/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im M1.

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 15", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 647/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11", "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 726/16

    Absprechen der Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten durch die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16
    Da die Protokollstelle, wie der Antragsgegner in den die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11" betreffenden Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 bzw. in dem die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14" betreffenden Verfahren 6 B 899/16 erläutert hat, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der genannten Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Zwar ist er in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 und 6 B 899/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im M1.

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 15", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 647/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11", "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16
    Da die Protokollstelle, wie der Antragsgegner in den die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11" betreffenden Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 bzw. in dem die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14" betreffenden Verfahren 6 B 899/16 erläutert hat, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der genannten Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Zwar ist er in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 und 6 B 899/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im M1.

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 15", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 647/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11", "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 462/18

    Herstellen einer verlässlichen Grundlage für einen Leistungsvergleich auf der

    Denn der Antragsgegner hat hierzu - im Nachgang zu dem Beschluss des beschließenden Senats vom 22. Dezember 2016 - 6 B 907/16 -, der unter anderem beanstandet hatte, die eingeholten Beurteilungsbeiträge seien nicht aussagekräftig, weil sie nicht erkennen ließen, welcher Beurteilungsmaßstab zugrunde liege - hinreichende Bemühungen entfaltet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - 6 B 320/17

    Einstufung des Dienstpostens eines Beamten im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung

    OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 6 B 907/16 -, juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen.
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